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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20 NZB   

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https://dejure.org/2020,76977
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20 NZB (https://dejure.org/2020,76977)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.10.2020 - L 7 AS 150/20 NZB (https://dejure.org/2020,76977)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - L 7 AS 150/20 NZB (https://dejure.org/2020,76977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Die von dem Beklagten hier aufgeworfene Rechtsfrage ist sogar bereits Gegenstand einer eigenen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG gewesen; ihr wurde aber auch vom BSG keine grundsätzliche Bedeutung mangels Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit beigemessen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    In welcher Weise ein Konzept möglicherweise nachgebessert werden kann, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde." Bei dieser Umschreibung handelt es sich um eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die als Maßstab für die Beurteilung, ob eine Abweichung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt, schon deshalb nicht geeignet ist, weil rechtliche Aussagen des BSG aus verschiedenen Urteilen aufgegriffen werden, ohne dass erkennbar wird, in welchen Fällen diese Aussagen überhaupt tragend gewesen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Die Frage ist bereits durch die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geklärt (zuletzt - die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend - BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - BSGE 127, 214).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nicht zu ersehen, weil eine Abweichung von einer Entscheidung erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nicht zu ersehen, weil eine Abweichung von einer Entscheidung erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nicht zu ersehen, weil eine Abweichung von einer Entscheidung erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2019 - L 11 AS 1334/15

    Anspruch auf Übernahme tatsächlich angefallener Wohnkosten nach dem SGB II;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Dies sei vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen bereits festgestellt worden (Urteil vom 21. März 2019 - L 11 AS 1334/15).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nicht zu ersehen, weil eine Abweichung von einer Entscheidung erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
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